04.04.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung genehmigt, mit der die Installation von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffspeicherung gefördert wird.
Zum Jahreswechsel sind neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Kraft getreten.



04.04.24 - Elektrolyseure: Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung über 260 Millionen Euro
Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung genehmigt, mit der die Installation von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffspeicherung gefördert wird. Ziel der Regelung ist, die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft abzufedern, im Einklang mit dem Industrieplan für den Grünen Deal. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt, die Finanzierung erfolgt vollständig aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF). Die Regelung wurde auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt. Er wurde von der Kommission am 9. März 2023 angenommen und am 20. November 2023 geändert, um Maßnahmen in Sektoren zu unterstützen, die für die Beschleunigung des ökologischen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

04.04.24 - Neue EU-Transparenzvorschriften gegen Mehrwertsteuerbetrug
Zum Jahreswechsel sind neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Kraft getreten. Sie werden den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, gegen Mehrwertsteuerbetrug vorzugehen. Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: "Diese neuen Vorschriften werden eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs spielen, der die Regierungen in der EU jedes Jahr um Einnahmen in Milliardenhöhe bringt. Indem sie die Informationen nutzen, die Zahlungsdienstleister wie Banken und Kreditkartenunternehmen sammeln, werden die Spezialisten für Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten betrügerisches Verhalten im elektronischen Handel leichter aufdecken und gezielter dagegen vorgehen können."


04.04.24 - Neue Vorschriften für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne in der EU mit kombinierten Umsatzerlösen von mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr
Mit dem Jahr 2024 beginnt eine neue Ära bei der Besteuerung großer multinationaler Unternehmen. Zum 1. Januar traten neue EU-Vorschriften in Kraft: für multinationale Unternehmen, die in den EU-Mitgliedstaaten tätig sind, wird ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent eingeführt. Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sprach von einer historischen Reform, die uns einer gerechten Unternehmensbesteuerung einen großen Schritt näherbringt. "Durch die neuen Vorschriften werden die Anreize für Unternehmen, ihre Gewinne in Niedrigsteuergebiete zu verlagern, gesenkt. So tragen die Vorschriften dazu bei, den Wettlauf nach unten bei Steuersätzen für Unternehmen in der EU und weltweit zu begrenzen." Gentiloni forderte alle Unterzeichner der globalen Steuervereinbarung auf, der Unterschrift nun Taten folgen zu lassen und die Reform schnell umzusetzen. "Sie hat das Potenzial, jährlich zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 220 Milliarden US-Dollar zu generieren. Dieses Geld kann den Ländern überall auf der Welt helfen, unbedingt erforderliche Investitionen und hochwertige öffentliche Dienste zu finanzieren."


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