05.04.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist nach Angaben der Bundesregierung an die Einhaltung der Bestimmungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und deren Organisationen gebunden.



05.04.24 - Verbraucherverband muss behindertengerecht arbeiten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist nach Angaben der Bundesregierung an die Einhaltung der Bestimmungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und deren Organisationen gebunden. Die Wahrung der Interessen der schwerbehinderten Menschen sowie ihre Beratung und Unterstützung innerhalb des vzbv stelle die Schwerbehindertenvertretung des Verbandes sicher, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9622) der zwischenzeitlich aufgelösten Linksfraktion. In den besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides für die institutionelle Förderung des vzbv sei geregelt, dass der Verband mit seinem Wirtschaftsplan die Grundzüge des Behindertengleichstellungsgesetzes anwenden solle. Ferner sei der Verband auf die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz hingewiesen worden.

05.04.24 - Vorteile von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen weiter nutzen
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, gegenüber der EU gegen ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen und stattdessen "für einen differenzierten, risikobasierten Regulierungsansatz auf europäischer Ebene einzutreten". Dies sei im Interesse der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Verbraucher. Man solle sich zudem auf europäischer Ebene auf ein differenziertes Regulierungsvorgehen einigen, um Planungssicherheit für Produzenten und Verbraucher herzustellen. Die Bundesregierung solle sich bei der EU dafür stark machen, dass der Einsatz von PFAS nur dort beschränkt wird, wo technisch geeignete und ökonomisch machbare Alternativen verfügbar sind und der sachgemäße Umgang über den gesamten Lebenszyklus nachweislich nicht sichergestellt werden kann.

05.04.24 - Google Automotive Services-Verfahren – Markttest über Zusagen von Google
In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten. Betroffene Unternehmen, die nicht bereits angeschrieben wurden, sind ausdrücklich eingeladen, sich ebenfalls zu äußern. Weitere Informationen sind über folgende E-Mail-Adresse erhältlich: b7-25-22@bundeskartellamt.bund.de. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Eine Reihe von Googles Praktiken bei der Lizenzierung von Google Maps, Google Assistant und Google Play für Fahrzeuge sind nach unserer derzeitigen Auffassung nicht mit unseren Regeln für große Digitalkonzerne vereinbar. Besondere Sorgen bereitet uns die Zwangsbündelung reichweiten- und marktstarker Dienste mit weniger starken Diensten. Gerade dieses Verhalten kann zur Ausweitung von Marktmacht und der Stärkung von Ökosystemen führen und ist als Mittel des schnellen Aufrollens von Märkten besonders kritisch. Dadurch könnten sich die Chancen von Wettbewerbern verringern, konkurrierende Dienste zu vertreiben. Wir werden nun sehr genau prüfen, ob Googles Vorschläge geeignet sind, die bedenklichen Praktiken wirksam zu beenden."


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

04.04.24 - Elektrolyseure: Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung über 260 Millionen Euro

04.04.24 - Neue EU-Transparenzvorschriften gegen Mehrwertsteuerbetrug

04.04.24 - Neue Vorschriften für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne in der EU mit kombinierten Umsatzerlösen von mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen