11.01.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Fällt das Wort Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), schießt einem meist zeitgleich der Begriff Transparenz in den Kopf.
Schwache Konjunkturdaten, eine hartnäckige Inflation und die andauernde Energiekrise prägen aktuell das Bild der deutschen Wirtschaft.



11.01.24 - Flexibilität und Resilienz: Die umfassende Herausforderung des LkSG
Fällt das Wort Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), schießt einem meist zeitgleich der Begriff Transparenz in den Kopf. Denn darum geht es doch, oder? Auch! Aber nur Transparenz über die eigene Lieferkette zu erhalten, bringt erstmal wenig. Der Trick ist, zeitgleich eine flexible, optimierte Lieferkette anzustreben – sowohl operativ als auch strategisch. Das bedeutet natürlich nicht, dass ein umfangreicher Überblick über Geschäftspartner und Lieferanten zweitrangig ist – im Gegenteil, es ist ein wichtiger Bestandteil der Risikoerkennung. Die Sorgfaltspflichten, welche im LkSG festgelegt sind, umfassen allerdings weitaus mehr. Unternehmen tragen auch die Verantwortung, entsprechende Präventionsmaßnahmen zu etablieren, bei Verstößen effektiv Abhilfe zu schaffen und die Lieferkette neu zu strukturieren. Damit das klappt, ist eine digitale Transformation der gesamten Lieferkette nötig, die nicht nur transparent, sondern auch resilient und flexibel ist. Eine Mammutaufgabe für die meisten Unternehmen. Denn ein einziger Händler verfügt oft über ein Netzwerk aus zahlreichen Lieferanten, Logistikdienstleistern und Lagern. Diese Lieferströme optimal und kosteneffizient zu planen, ist eine Herausforderung.

11.01.24 - Tokenisierung schafft Neuregelung des Kreditwesens
Schwache Konjunkturdaten, eine hartnäckige Inflation und die andauernde Energiekrise prägen aktuell das Bild der deutschen Wirtschaft. Die Banken reagieren zunehmend restriktiv bei der Vergabe von Finanzierungen und sehen bei vielen Unternehmen ein gestiegenes Kreditrisiko. Das verschlimmert die Lage weiter. Denn nach wie vor ist der Kredit ein Vehikel für Investitionen und somit zugleich Motor von Wachstum und Wohlstand. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der Regel am dringendsten einen Finanzierungsbedarf haben. Doch den großen Finanzinstituten fehlen oft eine angemessene Due-Diligence-Prüfung und auch das passende Risikomanagement, um KMU-Kredite zu vergeben, insbesondere an Unternehmen, die digitale Produkte wie Software erzeugen. Sie scheuen die höheren Ausfallraten und verzichten dadurch auch auf die höheren Zinssätze. Das Gesamtvolumen der Kredite bleibt gering und viele Mittelständler gehen leer aus, was zur steigenden Anzahl an Insolvenzen führt.

11.01.24 - BfDI für effektivere Regeln zur Durchsetzung der DSGVO bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden. Der BfDI hat deshalb intensiv an der gemeinsamen Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und des EDSB zum Entwurf der Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der DSGVO (sogenannte Verfahrensverordnung) mitgearbeitet: Wir brauchen dringend eine Beschleunigung der Verfahren. Teilweise sind Beschwerden von 2018 noch nicht endgültig entschieden. Also aus dem Jahr, als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam wurde.


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