12.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting.
Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.



12.02.24 - Das neue ESG-Reporting soll Unternehmen, Staat und EU mehr Visibilität und Reaktionsfähigkeit im Klimaschutz verleihen
Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt. Ab dem 1. Januar 2025 ist dieses zusätzliche Reporting für Großunternehmen verpflichtend und es sieht vor, dass die Konzerne Daten und Zahlen aus den Bereichen Environment (E), Social (S) und Governance (G) berichten. Das Prekäre daran: Die Unternehmen müssen die Zahlen und Daten rückwirkend vom Vorjahr reporten, sprich die ESG-relevanten Daten aus 2024. Und genau dasselbe Prinzip wird schrittweise viele weitere, mittelständische und kleine Unternehmen ereilen, wenn sie laut Beschluss in den nächsten Jahren ebenfalls in die ESG-Reporting-Pflicht fallen. Was im ersten Schritt als eine Last erscheint, kann im zweiten Schritt aber auch große Vorteile für Unternehmen bieten, indem sie die Daten nutzen, um ihren Beitrag zum Klimaschutz auch aus wirtschaftlicher Betrachtung heraus beizusteuern.

12.02.24 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes
Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt. Ein Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, sieht eine Ergänzung per Verordnungsermächtigung vor. Diese schaffe laut Änderungsantrag die Voraussetzung zur Anbindung weiterer Quellregister und von weiteren nutzungsberechtigten öffentlichen Stellen an das Unternehmensbasisdatenregister: "Mit Blick auf eine umfassende Modernisierung der Registerlandschaft und zur umfänglichen Nutzung der Potenziale des Basisregisters ergibt sich die Notwendigkeit zur zügigen und unkomplizierten Anbindung weiterer öffentlicher Stellen."

12.02.24 - Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)
Der Gesundheitsausschuss hat sich ausführlich mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen befasst und über die aktuellen Gesetzesvorhaben der Deutschen Bundesregierung diskutiert. Das sogenannte Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sowie das Digitalgesetz (DigiG) wurden in die Beratungen eingeführt. Das GDNG hat zum Ziel, Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar zu machen. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut. Mit dem Digitalgesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen über die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden.


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