20.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


In der deutschen Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung herrscht seit ChatGPT in weiten Teilen Aktionismus beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).
Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren.



20.02.24 - Künstliche Intelligenz: Unternehmen und Behörden drohen IT-Wildwuchs und erhöhte Compliance-Kosten
In der deutschen Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung herrscht seit ChatGPT in weiten Teilen Aktionismus beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). 43 Prozent der Unternehmen und Behörden besitzen bislang keine speziellen Regelwerke und Richtlinien, eine so genannte KI-Governance. Durch die unkontrollierte Nutzung droht ihnen ein Wildwuchs und damit ein unerwünschter Mehraufwand. Zudem steigen durch die Intransparenz und fehlende Regeln die künftigen Compliance-Kosten. Das geht aus der Studie Managementkompass Survey Good Company von Sopra Steria hervor. Künstliche Intelligenz etabliert sich in Unternehmen und Verwaltungen sukzessive als Standardtechnologie. Nur 18 Prozent der für den Managementkompass Survey Befragten geben an, dass ihre Organisation bislang keine KI nutzt.

20.02.24 - Ulrich Kelber – Bundesdatenschutzbeauftragter zu gut für sein Amt?
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat. Und dies, obwohl die Amtszeit von Kelber zum Ende des Jahres 2023, also schon in wenigen Wochen, ausläuft. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz wählt der Bundestag den BfDI auf Vorschlag der Bundesregierung. Nach den Regeln der europäischen Datenschutz-Grundverordnung muss dieses Amt in unabhängiger Weise von einem erfahrenen hochqualifizierten Menschen wahrgenommen werden, der "im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt wird". Schon in der Vergangenheit wurden diese Anforderungen in Deutschland wiederholt missachtet.

20.02.24 - Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. unterstützt die NIS2-Richtlinie für erhöhte Cyber-Resilienz in der EU und mahnt Änderungen an
Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrüßt die Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt wird. "Das Streben nach einer harmonisierten Cyber-Resilienz in Europa ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung unserer kritischen Infrastrukturen", betont Hans-Wilhelm Dünn, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. "Unser Positionspapier ist ein konstruktiver Beitrag zur Gesetzgebung und zielt darauf ab, effektive Mechanismen für eine einheitliche Cybersicherheitsstrategie zu schaffen."


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