21.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die auf Produkthaftung, Product Compliance und Lieferketten spezialisierte Kanzlei reuschlaw und die neu gegründete Compliance-Beratung FMR Square haben sich zusammengeschlossen.
Um eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung sowie mehr Transparenz etwa bei Parteisponsoring und bei Parteispenden geht es in einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.



21.02.24 - reuschlaw und FMR Square bieten vertikal integrierte Compliance-Beratung
Die auf Produkthaftung, Product Compliance und Lieferketten spezialisierte Kanzlei reuschlaw und die neu gegründete Compliance-Beratung FMR Square haben sich zusammengeschlossen. Durch die Verzahnung von Rechtsberatung mit praxisorientierter Management- und Produktberatung löst der Verbund nicht nur die bisher vorherrschende Schnittstellenproblematik für Unternehmen, die sich vielfältigen regulatorischen Anforderungen gegenübersehen, sondern schafft zudem erstmalig das Angebot einer vertikal integrierten Compliance-Beratung. FMR Square konzentriert mit den Managing Partnern Harald Froschhammer, Marco Mauler und Kevin Rodler hochspezialisiertes Industrie- und Expertenwissen an den Standorten München und Bamberg.

21.02.24 - Anhörung zu Änderung des Parteiengesetzes
Um eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung sowie mehr Transparenz etwa bei Parteisponsoring und bei Parteispenden geht es in einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/9147). Dem Gesetzentwurf zufolge soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 141,9 Millionen Euro für das Jahr 2011 auf knapp 184,8 Millionen Euro für die für das Jahr 2018 vorzunehmende Festsetzung angehoben werden. "Zuzüglich des jährlichen Inflationsausgleiches entsprechend des vom Statistischen Bundesamt dargelegten Berichts beträgt die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung für das Jahr 2023 derzeit rund 187,6 Millionen Euro", heißt es in der Begründung weiter. Damit soll die staatliche Parteienfinanzierung den vier Fraktionen zufolge "an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, unter denen Parteien heute bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags agieren".

21.02.24 - Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17.08.2023 - III R 59/20 entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen. Die Klägerin, eine Verwaltungs - und Beteiligungs-Gesellschaft mbH, war im Streitjahr 2010 zu 100 Prozent an einer Firma (X) beteiligt, die Reisenden Ferienimmobilien über Kataloge, eine Internet-Plattform und über Vermittler, wie zum Beispiel Reisebüros anbot. Zudem war die Klägerin Organträgerin der X, weshalb ihr das Ergebnis der Organgesellschaft steuerlich zugerechnet wurde.


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