22.05.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wie sich der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Anbieter von Reiseleistungen auswirkt und was die geplante Novelle der europäischen Pauschalreiserichtlinie für sie bedeutet, haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Tourismusausschusses dargestellt.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat (Beschluss vom 20. Februar 2024 - KVB 69/23) hat darüber entschieden, ob das Bundeskartellamt in einem Kartellverwaltungsverfahren bestimmte vertrauliche Informationen, die Google als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ansieht, gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten offenlegen darf.


22.05.24 - Mögliche EU-Vorgaben zur Pauschalreise lösen Besorgnis aus
Wie sich der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Anbieter von Reiseleistungen auswirkt und was die geplante Novelle der europäischen Pauschalreiserichtlinie für sie bedeutet, haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Tourismusausschusses dargestellt. "Große Besorgnis" angesichts der Brüsseler Pläne äußerte die Leiterin Regierungsbeziehungen/Public Affairs DACH beim Buchungsportal Booking.com, Alexandra Wolframm. Es gehe um die Ausweitung von Definitionen in der Pauschalreiserichtlinie, verbundene Reiseleistungen könnte zu einer Pauschalreise mit allen damit verbundenen Konsequenzen vor allem hinsichtlich der Haftung werden. Das treffe nicht nur ihr Unternehmen, sondern auch kleine Reisebüros. Wenn die Richtlinie in jetziger Fassung komme, so die Sachverständige, würden Zusammenstellungen verschiedener Reiseleistungen viel früher zur "Pauschalreise" werden. Dies würde bedeuten, dass der Reiseanbieter prüfen muss, ob Leistungsträger wie zum Beispiel ein kleines, entlegenes Hotel in der Lage wäre, den geforderten Insolvenzschutz abzusichern. Dies würde eine "enorme Ausweitung der Haftung" darstellen, sagte Wolframm.

22.05.24 - Google: Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von Wettbewerbern durch das Bundeskartellamt
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat (Beschluss vom 20. Februar 2024 - KVB 69/23) hat darüber entschieden, ob das Bundeskartellamt in einem Kartellverwaltungsverfahren bestimmte vertrauliche Informationen, die Google als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ansieht, gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten offenlegen darf. Das Bundeskartellamt versandte im Juni 2023 eine vorläufige rechtliche Einschätzung an Alphabet Inc., Mountain View, USA, und Google Germany GmbH, Hamburg, zu Googles Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services (GAS). Das Bundeskartellamt beabsichtigt, Google unter Anwendung der neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB), verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen zu untersagen. Die GAS sind ein Produktbündel, das Google Fahrzeugherstellern zur Lizenzierung anbietet. Es umfasst den Kartendienst Google Maps, eine Version des App-Stores Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant. Google bietet Fahrzeugherstellern die Dienste grundsätzlich nur als Bündel an und macht nach Auffassung des Bundeskartellamts weitere Vorgaben für die Präsentation dieser Dienste im Infotainmentsystem des jeweiligen Fahrzeugherstellers, damit diese bevorzugt genutzt werden.

22.05.24 - EU-Kommission begrüßt Aufrechterhaltung des Wettbewerbs auf den Flugstrecken von Amsterdam in die USA
Die Europäische Kommission begrüßt die positiven Entwicklungen am Flughafen Amsterdam, die es dem Neueinsteiger JetBlue Airways Corporation ("JetBlue") ermöglichen, den Flugbetrieb auf dem Flughafen während der IATA-Sommersaison 2024 fortzusetzen. Die Kommission hat die Entwicklung der Marktbedingungen am Flughafen Amsterdam aktiv und aufmerksam verfolgt. Dabei galt ihr Augenmerk insbesondere der Auslastung des Flughafens und dem Gemeinschaftsunternehmen Blue Skies ("JV") von Air France-KLM, Delta und Virgin Atlantic, und der möglichen Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für den Wettbewerb im transatlantischen Verkehr, insbesondere auf der Strecke Amsterdam-New York. Die Kommission war bereit, einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, falls JetBlue für die IATA-Sommersaison 2024 keinen angemessenen Zugang zum Flughafen Amsterdam erhalten hätte.

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